Der Tirol-Zuschuss, der von 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023 zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.
Weitere Informationen https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/